Seelische Hochs und Tiefs und Zustände psychischen Leidens bzw. psychisch beeinflusster körperlicher Beschwerden (z.B. Müdigkeit, stressbedingte Erschöpfung, stressbedingte Schmerzen) kennt fast
jeder Mensch, insbesondere bei Krisen (z.B. Trennung vom Partner, Tod eines Angehörigen, Arbeitsplatzverlust). So schwer und schlimm diese Situationen sein mögen - nicht immer sind diese Zustände
auch behandlungsbedürftig. Häufig finden Menschen nach einiger Zeit aus eigener Kraft oder mit Hilfe von Familie und Freunden zurück zu psychischer Stabilität und seelischem Wohlbefinden.
Eine behandlungsbedürftige psychische Störung bzw. Erkrankung liegt erst dann vor, wenn die alltägliche Lebensführung nachhaltig beeinträchtigt ist und mit Leiden einhergeht und
wenn sich das Leiden über längere Zeit hinzieht ohne sich zu verbessern bzw. sich immer weiter verschlechtert und zu chronifizieren droht. In solchen Fällen erscheint es sinnvoll, professionelle
Hilfe bei einem Psychotherapeuten zu erfragen.
In einem psychotherapeutischen Erstgespräch besteht die Möglichkeit entlastende Klarheit zu erhalten, ob eine behandlungsrelevante psychische Störung vorliegt oder nicht. Es
können gegebenenfalls ambulante oder auch stationäre Behandlungsoptionen besprochen bzw. auf alternative Versorgungsvarianten hingewiesen werden. Dabei unterliegt der Psychotherapeut von erster
Minute an seiner Schweigepflicht.
Grundsätzlich gibt es vielfältige psychische Beschwerden bzw. Erkrankungen bei den Psychotherapie sinnvoll ist, welche hier jedoch nicht vollumfassend dargestellt werden können
und nur kurz angerissen werden.
Zum Beispiel:
- Ständige Niedergeschlagenheit, Verlust von Interesse oder Freude an Aktivitäten, die früher gerne ausgeführt wurden, verminderter Antrieb oder gesteigerte Ermüdbarkeit, Reizbarkeit,
Suizidalität (Anpassungsstörung, Depression, Burnout)
- Furcht vor bestimmten Situationen oder Objekten, z. B. starke Angst, in der Öffentlichkeit oder in bestimmten sozialen Situationen peinlich aufzufallen oder Angst vor Tieren, Höhen oder
öffentlichen Plätzen bis hin zu ständiger Ängstlichkeit und Dauersorgen (Angststörungen)
- panikartige Angstanfälle mit massiven körperlichen Erscheinungen ohne festgestellte körperliche Erkrankung, z. B. Herzrasen, Atemnot oder Schwindel (Panikstörung)
- Immer wiederkehrende, zwanghafte Handlungen, Gedanken oder Verhaltensweisen bzw. Rituale (Zwangsstörung)
- Wiederholt auftretende körperliche Beschwerden, Schmerzen oder Missempfindungen ohne nachweisliche körperliche Ursachen (Somatisierungsstörung, somatoforme Schmerzstörung, autonome
somatoforme Störung)
- Ständige Angst, krank zu sein (Hypochondrie)
- Erhebliches Untergewicht durch selbstgewählte Essbeschränkung, exzessiven Sport, Abführmittel etc. oder Essanfälle mit und ohne anschließendem Erbrechen (Essstörungen)
- Psychische Beeinträchtigungen nach außergewöhnlich belastenden Ereignissen wie z.B. Schlafstörung, Angst, innere Unruhe, Schreckhaftigkeit, Vermeidung (Posttraumatische
Belastungsstörung)
- Schwierigkeiten aufgrund starker Ausprägung von Persönlichkeitseigenschaften schon seit der Kindheit/Jugend (Persönlichkeitsstörungen)
In meiner Praxis erstreckt sich die Behandlung grundsätzlich auf das gesamte Spektrum psychotherapeutisch behandelbarer psychischer Störungen, jedoch ausschließlich auf die Behandlung in Form von
ambulanter Einzelpsychotherapie erwachsener Patienten ab 18 Jahren.
Im Einzelfall wird geprüft, ob eine Behandlung erforderlich ist bzw. ob die Behandlung ambulant als Einzeltherapie bei mir durchgeführt werden kann und sollte. Sehr seltene oder psychiatrische
Krankheitsbilder sowie spezielle Störungen, für die meines Erachtens ein gewisses Grundrepertoire an bereits eingeübten, psychologischen Techniken erforderlich ist (z.B. Skills) bedürfen einer
spezifischen Prüfung vor Aufnahme der Therapie.
Eindeutige Ausschlusskriterien für eine ambulante Psychotherapie sind:
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Akute Suizidalität: Patienten, die sich mit als unkontrollierbar erlebten Gedanken, sich das Leben zu nehmen, beschäftigen und entsprechende Handlungsimpulse verspüren, ist
eine ambulante Psychotherapie nicht mehr ausreichend. In solchen Fällen ist eine vollstationäre Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich.
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Akute psychotische Phase: Für Patienten mit einer akut-psychotischen Symptomatik (z.B. Schizophrenie mit Wahnerleben) ist ebenfalls eine vollstationäre Behandlung in einem
psychiatrischen Krankenhaus notwendig.
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Akuter Substanzmissbrauch bzw. Substanzabhängigkeit: Bei Patienten mit akutem Substanzmissbrauch und akuter Abhängigkeitserkrankung muss im Vorfeld einer ambulanten
Psychotherapie eine stationäre Entgiftung und Entwöhnungsbehandlung erfolgen.
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Ess-Störungen mit bedrohlichem Körperzustand bzw. weiteren Besonderheiten: Für Patienten mit Essstörungen in einem lebensbedrohlichen körperlichen Zustand ist eine
vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus unter ärztlicher Beobachtung notwendig. Darüber hinaus gibt es m.E. noch weitere Kriterien, die Grundvoraussetzung für eine ambulante
Behandlung von Ess-Störungen darstellen, z.B. die bereits erworbene Fähigkeit, Essenspläne eigenständig zu erstellen und beginnend einzuhalten (Ernährungs-Reha) und ggf. auch die Bereitschaft
einer psychopharmakologischen Begleittherapie. Auch das Auftreten mehrerer psychischer Störungen (neben der Ess-Störung) sprechen eher gegen eine ambulante Behandlung. Zum Teil ist es deshalb
erforderlich, vor der ambulanten Behandlung eine stationäre Behandlung zu realisieren.