Es folgt eine kurze Einführung zum Thema "Psychotherapie/Verhaltenstherapie", um erste Einblicke in Psychotherapie sowie deren Ansätze, Ziele und Methoden, wie sie in meiner Berufspraxis als
Verhaltenstherapeut aufgefasst werden, zu ermöglichen.
Unter "Psychotherapie" ist gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ zu verstehen. Es handelt sich somit um eine professionelle Behandlung bei der neben der Diagnostik vor allem die Reduzierung bzw. Auflösung von seelischer Krankheit und dem Leiden, das damit in der Regel einhergeht, angestrebt wird. Im Rahmen der Psychotherapie kommen unterschiedliche, wissenschaftlich erprobte und klinisch wirksame Verfahren gemäß der sogenannten "Psychotherapie-Richtlinien" zum Einsatz.
Bei der "Verhaltenstherapie", dem Psychotherapieansatz, den ich in meiner Praxis realisiere, handelt es sich um ein lösungsorientiertes, nachvollziehbares und strukturiertes Therapieverfahren mit einem sehr vielfältigen Angebot an psychotherapeutischen Modellen, Methoden und Techniken, um Veränderungen zu unterstützen und herbeizuführen. Im Fokus der Behandlung steht vor allem die Hilfe zur Selbsthilfe: Ziel ist es, nach Einsicht in Ursachen und Entstehungsgeschichte der Probleme und Beschwerden, Strategien zu entwickeln und zu erproben, die bei der Bewältigung psychischer Probleme und Beschwerden helfen. Der Patient soll dazu befähigt werden, künftig das Leben bzw. erneut auftretende Herausforderungen und Beschwerden (wieder) eigenständig zu meistern. Somit dient die Psychotherapie neben der Symptomreduktion auch der Förderung von persönlichen Kompetenzen und des Selbstwerterlebens.
In den ersten Therapiesitzungen der Verhaltenstherapie wird dazu zunächst eine ausführliche psychologische Diagnostik durchgeführt. Dabei wird festgestellt, welche psychischen Symptome vorliegen und ob diese einer psychischen Störung entsprechen. Im Anschluss wird von Therapeut und Patient gemeinsam ein sogenanntes Störungsmodell erarbeitet, das plausibel erklärt, wodurch die Beschwerden entstanden sind und wodurch sie aufrechterhalten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Vereinbarung von realisitischen Therapiezielen und die Therapieplanung. Während der Behandlung stehen die schrittweise Klärung und Veränderung problematischer Verhaltensmuster und die Entwicklung neuer Kompetenzen im Mittelpunkt. Veränderungen des Verhaltens erfordern in der Regel auch Veränderungen auf gedanklicher Ebene - das heißt eine direkte Auseinandersetzung mit wenig hilfreichen Einstellungen, alten Denkgewohnheiten und automatisierten Bewertungsmustern. Hierzu werden Denkweisen und Einstellungen gemeinsam hinterfragt und Imulse für Veränderungserprobungen im Alltag gegeben. Neben der Reflektion im therapeutischen Gespräch legt die Verhaltenstherapie auch größten Wert auf ein sehr praktisches, übungs- und handlungsorientiertes Vorgehen. Die Therapie findet somit zum Teil auch zwischen den eigentlichen Sitzungen statt, nämlich in Form von verhaltensnahen Transfer- und Hausaufgaben.
Einige typische Methoden der Verhaltenstherapie sind:
Alle Behandlungsmaßnahmen erfolgen ausschließlich im strikten Einvernehmen mit dem Patienten und in enger Orientierung an dessen persönlichen Werten und Zielen.
Und zuletzt noch ein paar Informationen zu der Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut". Diese klingt beim ersten Höreindruck wie eine unnötige Wortdopplung. Die vom Gesetzgeber mit Titelschutz versehene Berufsbezeichnung ist jedoch sinnvoll: Als „Psychotherapeut“ darf sich nämlich nur derjenige bezeichnen, der eine mehrjährige staatlich geregelte Ausbildung erfolgreich absolviert hat und psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren behandelt.
Psychologische Psychotherapeuten haben vor dieser Ausbildung zusätzlich ein universitäres Psychologiestudium absolviert - Äztliche Psychotherapeuten ein Medizinstudium. Daher die Wortdoppelung zur Unterscheidung von Psychologen und Ärzten im psychotherapeutischen Bereich.
Wichtig zu wissen ist des Weiteren, dass Psychologische Psychotherapeuten zwar sozial- und berufsrechtlich Fachärzten gleichgestellt sind. Da sie aber keine Mediziner sind, verschreiben sie auch keine Medikamente bzw. Psychopharmaka. In Fällen, in denen eine Kombination aus Psychotherapie mit Psychopharmakotherapie angeraten ist, ist daher eine Zusammenarbeit mit Ärzten sinnvoll und erforderlich. Inwieweit dies der Fall ist und wie diese konkret gestaltet werden kann, gilt es im Einzelfall individuell zu entscheiden.